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   OVG Niedersachsen, 20.10.2009 - 12 ME 33/09   

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https://dejure.org/2009,14861
OVG Niedersachsen, 20.10.2009 - 12 ME 33/09 (https://dejure.org/2009,14861)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.10.2009 - 12 ME 33/09 (https://dejure.org/2009,14861)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 12 ME 33/09 (https://dejure.org/2009,14861)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Immissionsschutz: Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Genehmigung für die Errichtung einer Schweinemastanlage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Schweinemastanlage; Vorliegen erheblicher Nachteile für einen Wald aufgrund des Unterschreitens eines Mindestabstandes bei einer nicht vollständigen Ammoniakreinigung; Zugrundelegung einer im Vergleich zu den Vorgaben der ...

  • Judicialis

    BImSchG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Schweinemastanlage; Vorliegen erheblicher Nachteile für einen Wald aufgrund des Unterschreitens eines Mindestabstandes bei einer nicht vollständigen Ammoniakreinigung; Zugrundelegung einer im Vergleich zu den Vorgaben der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 27.07.2001 - 1 MB 2587/01

    Ammoniak; Baugenehmigung; Baunachbarklage; Geflügelmast; Immission;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2009 - 12 ME 33/09
    Danach ist eine Betrachtung der Stickstoffdeposition nun nur (noch) erforderlich, wenn die Zusatzbelastung 5 kg Stickstoff pro ha und Jahr übersteigt (vgl. zu den zugrundeliegenden Überlegungen bereits Nds OVG, Beschl. v. 27.7.2001 - 1 MB 2587/01 -, NVwZ-RR 2002, 19).
  • OVG Niedersachsen, 12.01.2011 - 1 KN 28/10

    Rechtmäßigkeit eines u.a. die Nutzung des Plangebiets als Forschungszentrum und

    Auch die Rechtsprechung geht davon aus (OVG Lüneburg, B. v. 12.2.2010 - 12 LA 362/07 - RsprDatenbankOVG; B. v. 20.10.2009 - 12 ME 33/09 - RspDatenbank).
  • VG Mainz, 17.01.2018 - 3 K 37/17

    Bauaufsichtliches Einschreiten wegen Tierhaltung, hier: 2 Pferde im faktischen

    Es sind keinerlei belastbaren Anhaltspunkte dafür dargetan worden, dass infolge der Pferdehaltung etwa Ammoniakkonzentrationen zu erwarten sind, die die Unbedenklichkeitsgrenze der Abbildung 4 der TA Luft (Zusatzbelastung von 3 µg/m³, Gesamtbelastung von 10 µg/m³, vgl. OVG Nds., Beschluss vom 20. Oktober 1999 - 12 ME 33/09 -, juris Rn. 11; VG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 3 L 142/11 -, juris Rn. 60).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 12 LB 55/21

    Nachbarklage einer Denkmaleigentümerin gegen die immissionsschutzrechtliche

    Letztlich ist nicht das Kriterium einer alle Einzelheiten betreffenden Richtigkeit bzw. Fehlerfreiheit der der Genehmigung zugrundeliegenden Gutachten für den Erfolg der Anfechtungsklage entscheidend, sondern (nur) die Ergebnisrichtigkeit dieser Gutachten und die darauf beruhende Rechtmäßigkeit der streitigen Genehmigung bzw. im Falle der Nachbarklage, ob sichergestellt ist, dass der Nachbar durch den Betrieb der genehmigten Anlagen (bezogen auf die hier in Rede stehende Immissionsart) keinen unzumutbaren Lärmimmissionen ausgesetzt ist (vgl. schon: Senatsbeschl. v. 20.10.2009 - 12 ME 33/09 -, juris, Rn. 18; Senatsurt. v. 3.4.2019 - 12 LB 238/17 -, BeckRS 2019, 26055, Rn. 93).
  • VG Düsseldorf, 06.06.2011 - 3 L 142/11

    Nachbarschutz gegen eine erteilte Genehmigung zur Erweiterung und zum Betrieb

    Solche Nachteile liegen auch bei Unterschreiten des Mindestabstandes aber dann nicht vor, wenn entweder die Zusatzbelastung mit Ammoniak 3 µg/m³ oder die Gesamtbelastung 10 µg/m³nicht überschreitet, Vgl. Beschluss des OVG Lüneburg vom 20.12.2009 - 12 ME 33/09 -, juris.
  • VG Regensburg, 17.06.2010 - RN 7 K 09.1442

    Bei einer Nachbarklage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Bei Unterschreitung ist durch eine Ausbreitungsrechnung nach Anhang 3 TA Luft nachzuweisen, dass an den maßgeblichen Beurteilungspunkten die Zusatzbelastung durch Ammoniak unter 3 µg/m³ (Irrelevanzwert) oder die Gesamtbelastung durch Ammoniak unter 10 µg/m³ liegt; dann liegen erhebliche Nachteile nicht vor (vgl. dazu auch eingehend OVG Münster, Beschl. v. 20.10.2009, Az. 12 ME 33/09).
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